Anleitungen & Formulare
SCHNELLTESTBESCHEINIGUNG ONLINE ABRUFEN:
(Anklicken um zu öffnen)
Sie können nach dem Schnelltest das Ergebnis
direkt hier abrufen und müssen nicht warten.
Hinweis: zur Fälschungssicherheit lassen sich die Dokumente im Original nicht drucken, hierzu müssen Sie einen Screenshot machen.
PCR TESTBESCHEINIGUNG ONLINE ABRUFEN:
(Anklicken um zu öffnen)
Sie können das Ergebnis eines PCR Tests idR. nach 48 Stunden abrufen.
Unter Umständen kann die Ergebnisauswertung in unserem Partnerlabor auch 72 Stunden benötigen. Solltest du deinen Test nicht innerhalb der vorgenannten Zeit erhalten haben, kontaktiere bitte unseren Kundensupport, damit wir dir dein Ergebnis übermitteln können.
Bürgertelefon: +49 3491 4591199
E-Mail: info@coronatestzentrumwittenberg.de
ICH BIN COVID19-POSITIV - WAS NUN?:
(Anklicken um zu öffnen)
Hier finden Sie hilfreiche Hinweise und Informationen,
wenn Sie positiv getestet wurden.
ÜBERSICHT DER TESTSTATIONEN:
(Anklicken um zu öffnen)
Hier finden Sie Öffnungszeiten, Adressen
und alle weiteren Informationen über unsere Teststationen.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann sich testen lassen?
Jeder Bundesbürger darf sich in unseren Testzentren testen lassen,
wenn keine Symptome bestehen.
Sollten Sie unter Corona-Symptomen leiden, rufen Sie bitte
die Telefonnummer 03491 479479 (Gesundheitsamt Bürgertelefon)
die Hausarztpraxis oder einen anderen behandelnden Arzt bzw. eine Ärztin an.
Wie lange dauert die Auswertung von PCR-Tests?
Für die Auswertung im Labor werden 48-72 Stunden benötigt. Bitte planen Sie mindestens 3 Tage vor Reiseantritt Ihren Termin zur Abnahme des PCR-Tests ein.
Bei der angegebenen Auswertungszeit handelt es sich lediglich um einen Richtwert und um keine verbindliche Auskunft.
Was muss ich zu dem Test mitbringen?
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit.
Je nach Testgrund ist ggf. die Vorlage eines Nachweises für den Testgrund Pflicht. Genauere Informationen zu der aktuellen Testverordnung können Sie HIER nachlesen.
Bitte 15 Minuten vor dem Test nicht Essen, Trinken oder Zähneputzen.
Welche Daten werden erhoben?
Grundlage der kostenlosen Tests für alle Bürger ("Bürgertests") ist die aktuell geänderte Testverordnung der Bundesregierung. Als Nachweis gegenüber der Abrechnungsstelle (Kassenärztliche Vereinigung) erheben wir nachvollziehbar (Lichtbildausweis) Ihren Namen und Ihre Adresse. Ist Ihr Testergebnis "negativ" werden diese Daten nicht weiter verarbeitet und nicht weitergeleitet, müssen jedoch laut Verordnung bis zum 31.12.2024 in den gesicherten Räumen des Testzentrums gelagert werden, als Nachweis, dass die Tests tatsächlich stattgefunden haben. Danach werden die Daten datenschutzkonform vernichtet. Weitere Informationen finden Sie hier und in der zu Ihrer Inanspruchnahme gesetzlich gültigen TestV (Testverordnung)
Ist Ihr Testergebnis “positiv” besteht nach § 7 IfSG (Infektionsschutzgesetz) eine gesetzliche Meldepflicht an die zuständige Gesundheitsbehörde. (In unserem Fall werden die Daten dem Gesundheitsamt Wittenberg weitergeleitet.)
Was passiert bei einem positivem Testergebnis und wird dieses dem Gesundheitsamt gemeldet?
Sollten Sie positiv getestet werden, müssen Sie sich auf direktem Weg nach Hause und in Quarantäne begeben. Bitte vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen und melden Sie sich bei dem zuständigen Gesundheitsamt. Informieren Sie sich auf der Seite des Landkreises über die aktuellen Voraussetzungen für einen Genesenen-bescheid und über die Dauer der Quarantäne.
https://www.landkreis-wittenberg.de/de/alles-zum-thema-corona.html
Ist Ihr Testergebnis “positiv” besteht nach § 7 IfSG (Infektionsschutzgesetz) eine gesetzliche Meldepflicht an die zuständige Gesundheitsbehörde.
Ist der Schnelltest von den Geshundheitsämtern und vom Robert Koch-Institut (RKI) anerkannt?
Ja, der von uns verwendete Corona Schnelltest ist von den dafür zuständigen staatlichen Stellen, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anerkannt und für die Nutzung von kostenlosen Bürgertests in Deutschland "abrechnungsfähig". Weitere Informationen zu den gelisteten Coronatestkits und deren Qualitätseinschätzung finden Sie hier:
https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests
Die Test-ID des verwendeten Testkits finden Sie auf Ihrer Corona-Bescheinigung. Sie können diese auch gern beim Personal vor der Benutzung erfragen.
Welcher Unterschied besteht zwischen einem Antigen und einem PCR Test?
Bei beiden Testverfahren wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum entnommen. Der PCR Test ist sensitiver, das heißt genauer, da weniger Virusmaterial benötigt wird, jedoch ist das Ergebnis nicht sofort verfügbar. Die Antigen-Tests, die wir verwenden, bieten ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Sicherheit.
Bei dem PCR-Test wird das genetische Material des Virus nachgewiesen. Das in der Probe enthaltene Material wird im Labor so stark vervielfältigt, dass auch geringe Virusmengen nachgewiesen werden können. Dies ist mit einem größeren Aufwand verbunden, weshalb das Testergebnis nicht sofort verfügbar ist.
Ein Antigen-Test weist direkt Eiweißstrukturen des Coronavirus nach und das Ergebnis ist innerhalb von spätestens 30 Minuten verfügbar. Im Vergleich zum PCR Test ist eine größere Virusmenge für den Nachweis erforderlich, was bedeutet, dass ein negatives Ergebnis die Infektion nicht mit vollkommener Sicherheit ausschließen kann.
Seit Oktober 2020 sieht die nationale Teststrategie jedoch neben PCR Tests das gezielte Testen mittels Antigen-Schnelltests als wichtigen Bestandteil der Pandemiebekämpfung vor.
Vor einigen Monaten wurden Antigen-Tests explizit Teil der Strategie der Bundesregierung gegen die COVID-19 Pandemie und Antigen-Tests werden nun in zunehmenden Maße eingesetzt, da sie ebenfalls eine sehr hohe Genauigkeit und Sicherheit bieten.
Darf ich vor meinem Test essen oder trinken?
Bitte 15 Minuten vor dem Test nicht essen, trinken oder Zähne putzen.
Dürfen sich Personen unter 18 Jahren testen lassen?
Alle Personen dürfen sich testen lassen, jedoch müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Test erscheinen. Alternativ haben Testpersonen unter 18 Jahren die Möglichkeit eine unterschriebene Einwilligungserklärung der erziehungsberechtigten Personen mitzubringen.
Wer nimmt die Testung vor?
Der gesamte Prozess wird von geschultem Fachpersonal, unter Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsvorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, durchgeführt.
Darf ich mich mit Corona-Symptomen testen lassen?
Wenn Sie Krankheitsanzeichen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche bemerken, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, sollten Sie zu Hause bleiben, die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und sich telefonisch beraten lassen. Rufen Sie am besten die Telefonnummer 116117, eine lokale Corona-Hotline, die Hausarztpraxis oder einen anderen behandelnden Arzt bzw. eine Ärztin an.
Welche Vorteile bieten Antigen Schnelltests für Firmen?
- Effektive Maßnahme zur präventiven Absicherung der Unternehmensfortführung und Vermeidung einer Betriebsschließung.
- Reduzierung von hohen Ausfallzeiten durch Isolation und Quarantäne von 1-2 Wochen bei Corona-Verdacht
- Antigen-Schnelltests ermöglichen nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern schaffen auch ein sicheres Arbeitsgefühl
- Positive Auswirkung der unternehmerischen Eigenverantwortung gegenüber Kunden, Stakeholdern und auf die öffentliche Wahrnehmung.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.